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   OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01   

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https://dejure.org/2002,3234
OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,3234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,3234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,3234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vollkaskoschutz bei Bremsunfall wegen eines Hasen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilkaskoversicherungsanspruch; Zusammenstoß mit Haarwild ; Grobe Fahrlässigkeit; Anknüpfungstatsachen bei Beweisantritt

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VVG § 62; ; VVG § ... 63; ; VVG § 61; ; VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; AKB § 7 Abs. 1 2 S. 3; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; AKB § 12 Nr. 1 I d; ; AKB § 12 Abs. 1 II e; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Vollbremsung wegen eines Hasen auf der Fahrbahn ist nicht zwingend grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risikoausschluss bei Kfz-Vollkaskoversicherung auf Grund grober Fahrlässigkeit des Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1274
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist jedoch Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens nach dieser Vorschrift (BGH VersR 1997, 351; r + s 1992, 77, 82; OLG Karlsruhe r + s 1999, 404).

    Nur bei einer plötzlichen, abrupten und deutlichen Fahrtrichtungsänderung und dem gleichzeitigen Abbremsen des mit hoher Geschwindigkeit fahrenden Pkws besteht ein besonders hohes Unfallrisiko, das "jedem Kraftfahrer einleuchten (muss)" (BGH r+s 1997, 98, 99) und das er deshalb "nicht ohne Not eingehen darf, auch wenn es darum geht, einem Hasen auszuweichen, mit dem ein Zusammenstoß andernfalls unmittelbar bevorstünde" (BGH aaO S. 99).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Dabei muss zunächst der Versicherer die objektive Verletzung der Obliegenheit darlegen und ggf. beweisen; ist eine Angabe objektiv falsch, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass ihn kein oder nur ein geringerer Grad des Verschuldens trifft (BGH VersR 1993, 828).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Dabei muss es sich im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit auch in subjektiver Hinsicht um ein unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1989, 582 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Die Angabe in dem Zusatzfragebogen vom 14. November 1999 zur Laufrichtung des Hasen war nicht generell geeignet, die berechtigten Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (fehlende Relevanz, vgl. BGH VersR 1975, 752; VersR 1984, 228; OLG Köln VersR 1984, 378; Stiefel/Hofmann AKB 17. Aufl. § 6VVG Rn 33 mwN).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist jedoch Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens nach dieser Vorschrift (BGH VersR 1997, 351; r + s 1992, 77, 82; OLG Karlsruhe r + s 1999, 404).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 24 U 231/99

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Der Senat hält diese Ansicht für sehr bedenklich (ebenso OLG Frankfurt VersR 2001, 1276 ff), wobei er allerdings die Lösung nicht in einer unterschiedlichen Bestimmung des Begriffs "grobe Fahrlässigkeit" sieht (vgl. OLG Frankfurt aaO S. 1277), es vielmehr darauf abstellt, dass ein "Augenblicksversagen", eine "kurzfristige Geistesabwesenheit" oder "schreckbedingte Fehlreaktion" dem Versicherungsnehmer trotz objektiv groben Pflichtenverstoßes nur dann auch subjektiv als unentschuldbar vorgeworfen werden können, wenn er dieses "Augenblicksversagen" nicht selbst in hohem Maße vorwerfbar verursacht hat.
  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Die Angabe in dem Zusatzfragebogen vom 14. November 1999 zur Laufrichtung des Hasen war nicht generell geeignet, die berechtigten Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (fehlende Relevanz, vgl. BGH VersR 1975, 752; VersR 1984, 228; OLG Köln VersR 1984, 378; Stiefel/Hofmann AKB 17. Aufl. § 6VVG Rn 33 mwN).
  • OLG Köln, 03.11.1983 - 5 U 80/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Die Angabe in dem Zusatzfragebogen vom 14. November 1999 zur Laufrichtung des Hasen war nicht generell geeignet, die berechtigten Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (fehlende Relevanz, vgl. BGH VersR 1975, 752; VersR 1984, 228; OLG Köln VersR 1984, 378; Stiefel/Hofmann AKB 17. Aufl. § 6VVG Rn 33 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 264/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist jedoch Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens nach dieser Vorschrift (BGH VersR 1997, 351; r + s 1992, 77, 82; OLG Karlsruhe r + s 1999, 404).
  • OLG München, 27.03.1981 - 19 U 2921/80

    Leistungsfreiheit; Leistungsfreiheit des Versicherers; Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Zwar war nach dem eigenen Vorbringen des Klägers die Angabe in dem Zusatzfragebogen zur Laufrichtung des Hasen (Frage 2.) objektiv falsch, so dass eine Vermutung für vorsätzliches Handeln des Klägers spricht (OLG Hamm VersR 1994, 590; OLG München VersR 1981, 1170).
  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Unter Zugrundelegung der vorgenannten glaubhaften Angaben des Klägers kann ihm jedenfalls nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 20.02.2002 - 14 U 56/01, VersR 2002, 1274, juris Rn. 10).

    Soweit der Bundesgerichtshof dort ausgeführt hat, dass von einem Kraftfahrer verlangt werden müsse, auch dann noch eine hinreichende Konzentration aufzubringen, wenn ein Tier auf der Fahrbahn auftauche, um darauf sachgerecht zu reagieren (BGH, Urt. v. 18.12.1996 - IV ZR 321/95, NJW 1997, 1012, juris Rn. 19), kann dahinstehen, ob diesen Ausführungen gefolgt werden kann (kritisch etwa OLG Brandenburg, Urt. v. 20.02.2002 - 14 U 56/01, VersR 2002, 1274, juris Rn. 11 m.w.Nachw.).

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